Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der FILMEMACHER...

  1. Der Film bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung mein Eigentum
  2. Dem Kunden werden die Nutzungsrechte am Film übertragen. Das gesetzlich garantierte Urheberrecht bleibt dabei unberührt es sei denn es wird ausdrücklich eine Abtretung auch dieses Rechts vereinbart, sogenannter Buy Out.
  3. Filme, die wir für Kunden in unseren youtubekanal oder einen anderen Videokanal laden, sind dort aufgrund eines Entgegenkommen unsererseits. Wir haften nicht für Aktionen Dritter auf die wir keinen Einfluss haben, Hacken des Kanals, Kopieren von Videos, oder download derselben, Sperrung oder Schließung des Kanals durch den Betreiber egal aus welchem Grund. Keinesfalls kann hier ein Anspruch auf Hosting des Videos gesehen werden.
  4. Die Videos werden von uns mit unseren Standardeinstellungen bei der Videoplattform versehen, es sei denn der Kunde verlangt ausdrücklich eigene. Der Kunde ist selbst dafür zuständig ob dies mit seiner Geschäftspolitik übereinstimmt, z.B. Kommentare Dritter, Bewertungen etc. im Netz. Wir behalten uns das Recht vor Videos des Kunden aus unserem Kanal ohne Angaben wieder zu entfernen, tun dies aber nicht ohne Information des Kunden.
  5. Filmprojekte sind zügig von beiden Vertragspartnern anzugehen. Konzepte und Drehbuchvorschläge möglichst innerhalb 4 Wochen mit einem ersten Feedback zu versehen und Rückzumelden. Terminanfragen für Dreharbeiten müssen zeitnah umgesetzt werden. Ersatztermine in Aussicht gestellt werden. Beim Dreh ist ein Ansprechpartner von Unternehmensseite zu nennen, der ansprechbar ist und mit dafür sorgt, dass die Dreharbeiten zügig vorangehen können.Abnahmefassungen sollten innerhalb 7 Werktage abgenommen werden, es sei denn der Auftraggeber informiert uns schriftlich über eine Verzögerung.Bei erheblichen Verzögerungen (über 4 Wochen seit Projektstart) stellen wir eine Teilrechnung.
  6. Bildrechte und Einwilligungserklärungen der Darsteller, Teilnehmer, Gäste, auf Unternehmensseite sind selbstständig vom Auftraggeber einzuholen. Der Produzent (DERFILMEMACHER ) bekommt Kopien der Unterschriften.
  7. Rechnungen sind nach Erhalt sofort fällig.
  8. Stornoregelung: Drehtermine die 2 Monat vorher abgesagt werde, 50 % der Produktionskosten, 1 Woche vorher: 80 %
  9. Maximale Anwesenheit: 10 Stunden (Verlängerungsstunde: á 100.-€).
  10. Bei Auftragsproduktionen sind wir berechtigt Ausschnitte auf die Plattform www.derfilmemacher.net, Youtube. de zu stellen.
  11. Bei Auftragsproduktionen beraten wir gerne beim Konzept und Inhalten, wir haften aber nicht für Aussagen des Auftraggebers, z.B. Heilaussagen, wettbewerbsrechtlich bedenkliche Aussagen. Bei Verstoß gegen unsere Werte und Ethikvorstellungen behalten wir uns auch das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
  12. Kann der Auftrag seitens des Filmemacher´s  (aufgrund von Krankheit etc.) nicht erfüllt werden, wird sich der Hochzeitsfilmer bemühen, ein gleichermaßen qualifizierten Filmemacher zu stellen. Sollte das nicht möglich sein, wird der Auftrag storniert und die  eventuelle geleistete  Anzahlung vollständig refundiert. Der Auftraggeber hat allerdings keinen Anspruch auf Schadensforderungen.